Worauf Sie achten müssen, wenn Sie eine Kündigung schreiben
Die Entscheidung, den Job zu kündigen, ist oft nicht einfach und will gut überlegt sein. Doch wenn Sie spüren, dass es Zeit für eine Veränderung ist, sollten Sie diesen Schritt bewusst und professionell angehen. Ein klar formuliertes Kündigungsschreiben sorgt nicht nur für einen reibungslosen Ablauf, sondern zeigt auch, dass Sie Ihren Arbeitgeber und die bisherige Zusammenarbeit wertschätzen. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, um Ihre Kündigung korrekt und souverän zu verfassen.
Das gehört in Ihr Kündigungsschreiben
Ein Kündigungsschreiben muss nicht kompliziert sein – im Gegenteil: Je einfacher und klarer, desto besser. Folgende Punkte sollten auf jeden Fall enthalten sein:
- Ihre persönlichen Angaben: Ihr vollständiger Name und Ihre Adresse.
- Empfänger:innen: Name und Adresse Ihres Arbeitgebers oder der Personalabteilung.
- Betreff: Kurz und prägnant, z. B. "Kündigung meines Arbeitsvertrages".
- Datum: Das aktuelle Datum, an dem Sie das Schreiben verfassen.
- Kündigungstext: Eine einfache, klare Formulierung, in der Sie Ihr Arbeitsverhältnis kündigen und Ihren letzten Arbeitstag nennen.
- Unterschrift: Nicht vergessen – eine handschriftliche Unterschrift ist ein Muss.
Tipp: Halten Sie die Formulierungen freundlich und professionell. Sätze wie "Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht per [Datum]. Ich danke Ihnen für die Zusammenarbeit." kommen immer gut an.
Kündigungsfristen – Das müssen Sie wissen
In der Schweiz gelten gesetzliche Kündigungsfristen gemäss dem Obligationenrecht (OR), sofern im Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) nichts anderes vereinbart wurde. Die Fristen sind:
- Während der Probezeit: 7 Kalendertage.
- Im 1. Dienstjahr: 1 Monat bis zum Ende des Monats.
- Vom 1. Dienstjahr bis zum 9. Dienstjahr: 2 Monate bis zum Ende des Monats.
- Ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate bis zum Ende des Monats.
Achten Sie darauf, dass Ihre Kündigung rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber eintrifft – erst dann ist sie gültig. Wenn Sie sich unsicher sind, werfen Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag.
Der beste Weg, eine Kündigung zu übergeben
Damit Ihre Kündigung sicher und nachweisbar ankommt, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Persönliche Übergabe: Überreichen Sie das Schreiben direkt an die Personalabteilung und lassen Sie sich den Empfang schriftlich bestätigen.
- Einschreiben per Post: So haben Sie einen Beleg darüber, wann das Schreiben zugestellt wurde.
- E-Mail: In der Regel wird eine Kündigung per E-Mail nicht als rechtsgültig anerkannt. Es ist jedoch in Ordnung, das unterschriebene Kündigungsschreiben einzuscannen und anschliessend per E-Mail zu senden.
Muss ich einen Kündigungsgrund angeben?
Nein. In der Schweiz sind Sie nicht verpflichtet, einen Grund für Ihre Kündigung anzugeben. Wenn Ihr Arbeitgeber danach fragt, können Sie eine kurze und neutrale Erklärung formulieren. Zum Beispiel: "Ich habe mich aus persönlichen Gründen entschieden, mich beruflich neu zu orientieren."
Ihr Abschied – professionell und wertschätzend
Auch wenn Sie vielleicht nicht die besten Erfahrungen gemacht haben, lohnt es sich, das Arbeitsverhältnis respektvoll zu beenden. Bedanken Sie sich für die Zusammenarbeit und bieten Sie an, eine saubere Übergabe zu machen. Ein positiver Abschied hinterlässt immer einen guten Eindruck – wer weiss, wann sich die Wege wieder kreuzen.
Jetzt heisst es: Neue Chancen ergreifen und den nächsten Schritt wagen!
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