Missbräuchliche Kündigung - wann ist eine Kündigung missbräuchlich

Veröffentlicht am: 22.08.2024Kategorie: Karriere

In der heutigen Arbeitswelt kann es immer wieder zu Kündigungen kommen. Doch nicht jede Kündigung ist rechtens. Besonders im Schweizer Arbeitsrecht gibt es klare Regelungen, wann eine Kündigung als missbräuchlich eingestuft wird. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, unter welchen Umständen eine Kündigung als missbräuchlich gilt und welche Rechte Sie als Arbeitnehmer:in in solchen Fällen haben.

Was ist eine missbräuchliche Kündigung?

Eine Kündigung wird im Schweizer Arbeitsrecht als missbräuchlich betrachtet, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst. Das bedeutet, dass die Kündigung nicht aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgt, sondern beispielsweise aufgrund von persönlichen Differenzen, Diskriminierung oder Racheakten. Hier sind einige der wichtigsten Gründe, die zu einer missbräuchlichen Kündigung führen können:

Diskriminierung

Kündigungen, die aufgrund der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Orientierung, der Religion oder einer Behinderung ausgesprochen werden, sind missbräuchlich.

Rachekündigung

Wenn Sie als Arbeitnehmer:in Ihre Rechte geltend gemacht haben, zum Beispiel durch das Einreichen einer Beschwerde oder einer Klage, und daraufhin gekündigt werden, spricht man von einer Rachekündigung.

Ausübung von verfassungsmässigen Rechten

Kündigungen, die ausgesprochen werden, weil Sie Ihre verfassungsmässigen Rechte, wie das Wahlrecht oder die Meinungsfreiheit, ausgeübt haben, gelten ebenfalls als missbräuchlich.

Verhinderung der Ausübung rechtlicher Ansprüche

Eine Kündigung, die ausgesprochen wird, um zu verhindern, dass Sie als Arbeitnehmer:in Ihre rechtlichen Ansprüche geltend machen können (z.B. Lohnforderungen, Schadensersatzansprüche), ist ebenfalls missbräuchlich.

Was können Sie tun, wenn Sie eine missbräuchliche Kündigung erhalten haben?

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kündigung missbräuchlich ist, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren:

Schriftliche Begründung verlangen

Sie haben das Recht, von Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Begründung der Kündigung zu verlangen. Diese kann Ihnen dabei helfen, die Missbräuchlichkeit der Kündigung nachzuweisen.

Einsprache erheben

Sie können innerhalb von 180 Tagen nach Erhalt der Kündigung Einsprache beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Das Gericht wird dann prüfen, ob die Kündigung tatsächlich missbräuchlich war.

Schadensersatz fordern

Bei einer missbräuchlichen Kündigung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Diese beträgt in der Regel bis zu sechs Monatslöhne. Zusätzlich können Sie Schadenersatz für weitere finanzielle Verluste geltend machen.

Fazit

Eine Kündigung ist ein einschneidendes Erlebnis, das viele Unsicherheiten mit sich bringen kann. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Sie als Arbeitnehmer:in im Schweizer Arbeitsrecht gut geschützt sind. Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihre Kündigung missbräuchlich war, zögern Sie nicht, Ihre Rechte geltend zu machen. Wenden Sie sich an eine Rechtsberater:in oder eine Gewerkschaft, um Unterstützung zu erhalten und die notwendigen Schritte einzuleiten.

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