Mir wurde gekündigt – Was tun?
Sie haben nicht damit gerechnet und waren überzeugt, dass Ihnen das nie passieren würde. Und doch – Sie haben den "blauen Brief", die Kündigung, erhalten. Was für ein Schreck! Da steigt der Puls und das Blut weicht einem aus dem Gesicht.
Eine Kündigung aus dem Nichts kann einem schon den Boden unter den Füssen wegziehen und Verzweiflung, Ängste und Wut aufkommen lassen. Es ist einfacher gesagt als getan, aber versuchen Sie dennoch, die Kündigung nicht persönlich zu nehmen.
Sind Sie in diese unangenehme Situation geraten, heisst es erstmal einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen nächsten Schritte einzuleiten. Lesen Sie hier, woran Sie bei einer Entlassung alles denken sollten.
Kündigung überprüfen
Der Gesetzgeber schützt Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin und hat strenge Vorschriften für eine Kündigung erlassen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie genau prüfen, ob diese Vorschriften auch eingehalten wurden.
Vergewissern Sie sich zuerst, dass die Kündigungsfrist, die Sie in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart haben, eingehalten worden ist. Falls diese nicht schriftlich festgelegt wurde, gilt die Frist, die das Obligationenrecht regelt:
- während der Probezeit: sieben Tage auf Ende eines Tages;
- im 1. Dienstjahr: ein Monat, auf Ende eines Monats
- vom 2. bis zum 9. Dienstjahr: zwei Monate auf Ende eines Monats
- ab dem 10. Dienstjahr: drei Monate auf Ende eines Monats
Sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum melden
Sobald Sie die Kündigung erhalten, können Sie dies sofort beim nächsten Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) oder Ihrer Wohngemeinde melden.
Beginnen Sie bereits am ersten Tag der Kündigungsfrist mit der Stellensuche und dokumentieren Sie Ihre Arbeitsbemühungen. Gehen Sie spätestens am ersten Tag der Erwerbslosigkeit persönlich beim RAV vorbei und melden Sie sich an. Ein anderes Vorgehen könnte Sie wertvolle Tage kosten, sodass Sie an diesen kein Arbeitslosengeld erhalten.
Um ein Arbeitszeugnis bitten
Bitten Sie Ihren Arbeitgeber um ein Arbeitszeugnis (oder zumindest um eine Arbeitsbestätigung) für die Zeit Ihrer Anstellung. Er ist dazu verpflichtet, Ihnen ein Zeugnis auszustellen. Das Arbeitszeugnis ist wichtig, um eine neue Stelle zu finden. Falls Sie nicht im Guten auseinandergehen, ist es wichtig, dass Sie zumindest eine Arbeitsbestätigung erhalten. In diesem Falle ist dies die bessere Variante, da Ihr ehemaliger Chef, Ihre ehemalige Chefin wohl keine besonders lobenden Worte für Sie finden wird. Dann ist eine neutrale, sachliche Bestätigung vorzuziehen.
Den Kündigungsgrund kennen
Es kann für Sie wichtig oder hilfreich sein, den Kündigungsgrund zu kennen. So können Sie diesen Schritt Ihres Arbeitgebers unter Umständen besser nachvollziehen und daher einfacher damit umgehen.
Die Gründe, die zu einer Kündigung führen können, sind vielfältig. Was aber ganz entscheidend ist: Der letzte Eindruck zählt genauso wie der erste. Und auch wenn es Ihnen noch so unter den Nägeln brennt und Sie Ihren Vorgesetzten und womöglich auch noch Ihren Kolleginnen und Kollegen einmal gehörig die Meinung sagen möchten – tun Sie es nicht. Es ist verständlich, dass eine Kündigung viele Gefühle auslöst, aber bleiben Sie besonnen und professionell. In der heutigen vernetzten Arbeitswelt trifft man sich immer zweimal und ein potenzieller neuer Arbeitgeber wird sich bestimmt über Sie Erkundigungen oder sogar Referenzen einholen.
Besonderen Kündigungsschutz prüfen
Es besteht ferner ein besonderer Kündigungsschutz, der für die Zeit des Militärdienstes oder des Dienstes im Zivilschutz, bei Krankheit oder Unfall sowie bei einer Schwangerschaft gilt. Nach Ablauf der Probezeit darf etwa der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis im Falle einer Schwangerschaft der Arbeitnehmerin während der ganzen Schwangerschaft sowie bis 16 Wochen nach der Geburt des Kindes nicht kündigen.
Die letzten Wochen im Job planen
Vielleicht haben Sie noch Überzeit oder Ferien, die Sie einziehen möchten oder müssen? Dann verkürzt sich die Zeit, die Sie noch für Ihren aktuellen Arbeitgeber tätig sind. Weiter gilt es, eine saubere Übergabe an Ihren Nachfolger, Ihre Nachfolgerin sicherzustellen. Arbeiten Sie die neue Person in alle Aufgabenbereiche ein, hinterlassen Sie Ihre Checklisten und stellen Sie sicher, dass der oder die Neue die Abläufe und Dienstwege kennt. Auch hier können Sie nochmals Ihre Qualitäten als Mitarbeiter zeigen, wenn Sie die Übergabe sauber und lückenlos machen.
Sich Zeit für den Abschied nehmen
Ob Ihnen nun gekündigt wurde oder ob Sie selbst gekündigt haben: Es sollte Ihre oberste Priorität sein, im Guten zu gehen. Vielleicht mögen Sie einen kleinen Abschieds-Apéro durchführen. Jedenfalls kann es Ihnen helfen, dieses Kapitel Ihrer Karriere so besser zu verarbeiten und abzuschliessen. Verabschieden Sie sich angemessen. Für die Kolleginnen und Kollegen, die Sie nicht mehr persönlich sehen, kann es schön sein, wenn Sie sich mit einem Rundmail verabschieden und Ihre Kontaktdaten hinterlassen, falls jemand Sie noch erreichen möchte. Natürlich nur, wenn Sie das auch möchten und das für Sie stimmt.
Fazit:
Wenn einem gekündigt wird, ist das immer ein Schock und es ist schwierig, das nicht persönlich zu nehmen und ruhig Blut zu bewahren. Und doch lohnt es sich in jedem Fall, besonnen und sachlich zu bleiben. Denn, gerade wenn Sie in der Branche bleiben, bleiben gewisse Kontakte zu ehemaligen Mitarbeitenden bestehen. Innerhalb einer Branche kennt man sich und es wird viel geredet. Halten Sie einen Moment inne und sprechen Sie mit einer Vertrauensperson über die Kündigung, sodass Sie Ihre verständlicherweise aufkommenden Emotionen im Privaten belassen können und nach aussen stets ruhig und respektvoll auftreten. Mit unüberlegten Äusserungen gegen Kolleginnen und Kollegen und / oder Vorgesetzte tun Sie sich keinen Gefallen.
Wurden Sie gekündigt und brauchen dringend einen neuen Job, dann geht es hier zu allen offenen Stellen der Schweiz.