Lohngerechtigkeit am Arbeitsplatz

Veröffentlicht am: 13.06.2024Kategorie: Karriere

Lohngerechtigkeit ist ein zentrales Thema, das jeden und jede von uns betrifft und für ein faires und respektvolles Arbeitsumfeld sorgt. In diesem Beitrag gehen wir auf häufige Fragen und Situationen ein, die rund um das Thema Lohn auftreten können, und geben Ihnen nützliche Tipps, um Ihre Rechte besser zu verstehen und durchzusetzen.

Gratifikationen

Eine Gratifikation ist eine Sondervergütung, die oft bei besonderen Anlässen wie Geschäftserfolgen oder Jubiläen ausbezahlt wird. Wenn Sie in den letzten Jahren jeweils eine Gratifikation erhalten haben, können Sie auch in diesem Jahr damit rechnen – allerdings mit der Einschränkung, dass die Höhe variieren kann. Grundsätzlich handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Doch wenn Ihr Unternehmen Ihnen diese Sondervergütung mindestens drei Jahre in Folge vorbehaltlos ausgezahlt hat, entsteht eine sogenannte stillschweigende Vertragsabrede. Das bedeutet, dass Sie dann einen Anspruch auf die Gratifikation haben, allerdings nicht auf einen bestimmten Betrag.

Lohnkürzungen bei Arztbesuchen

Unfälle passieren – manchmal auch in der Freizeit. Wenn Sie zum Beispiel während Ihrer Ferien mit dem Fahrrad verunfallen und regelmässig ärztliche und physiotherapeutische Behandlungen benötigen, darf Ihre vorgesetzte Person Ihnen den Lohn nicht kürzen. Gemäss Artikel 329 Absatz 3 des Obligationenrechts (OR) haben Arbeitnehmende Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung für solche wichtigen persönlichen Angelegenheiten, die nicht in die normale Freizeit verschoben werden können. Dieser Anspruch ist allerdings bei Anstellungen im Stundenlohn begrenzt und durch die Lohnfortzahlungspflicht und die Krankentaggeldversicherung geregelt.

Der 13. Monatslohn bei Kündigung

Wenn Sie per Ende April gekündigt haben und der 13. Monatslohn vertraglich vereinbart ist, haben Sie Anspruch auf einen Teil davon. Gemäss Artikel 322d Absatz 2 OR ist der 13. Monatslohn ein fester Bestandteil des Lohnes und muss daher auch bei einem Austritt während des Jahres anteilig ausbezahlt werden. In Ihrem Fall bedeutet das, dass Sie ein Drittel des 13. Monatslohns erhalten.

Abgangsentschädigung

Angenommen, nach über zwei Jahrzehnten in der gleichen Firma haben Sie mit 51 Jahren die Kündigung erhalten. Obwohl dies eine schwierige Situation ist, besteht rechtlich in aller Regel kein Anspruch auf eine Abgangsentschädigung mehr. Diese Entschädigungen haben in der heutigen Zeit kaum noch Bedeutung, da ihre Funktion von den Pensionskassen übernommen wurde. Lediglich Arbeitnehmende, die nicht unter das Pensionskassen-Obligatorium fallen oder nur einen sehr kleinen versicherten Lohn haben, können noch Anspruch auf eine Abgangsentschädigung geltend machen. Dies betrifft vor allem Teilzeitbeschäftigte und Personen mit niedrigem Einkommen.

Fazit

Lohngerechtigkeit ist ein essenzieller Bestandteil eines fairen Arbeitsverhältnisses. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und sich über die gesetzlichen Regelungen im Klaren sind. Gratifikationen, der 13. Monatslohn, die Lohnfortzahlung bei Krankheit und die Regelungen zur Abgangsentschädigung sind nur einige der Aspekte, die hierbei eine Rolle spielen. Wenn Sie unsicher sind oder Fragen haben, zögern Sie nicht, sich rechtlichen Rat zu holen oder mit Ihrem Arbeitgeber das Gespräch zu suchen.

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