Kündigungsschreiben: Was muss alles drinstehen?

Veröffentlicht am: 29.07.2024Kategorie: News & Trends

Sie haben lange hin und her überlegt, hatten vielleicht sogar ein paar schlaflose Nächte deswegen, doch jetzt haben Sie sich durchgerungen. Das Job-Angebot ist einfach zu verlockend und kommt Ihrem Wunschjob sehr nahe. Sie haben sich entschieden – Sie wollen kündigen! Die erste Hürde haben Sie genommen, die Entscheidung ist gefallen. Doch was kommt jetzt? Wie kündigen Sie richtig? Was muss alles in einem Kündigungsschreiben drinstehen und welche Form benötigt eine Kündigung? Wir haben hier für Sie ein kleines Kündigungs-1x1 zusammengetragen.

Wann muss ich kündigen?

Schauen Sie als Erstes in Ihrem Arbeitsvertrag nach, welche Kündigungsfrist Sie haben. Gemäss dem;Schweizer Obligationenrecht ist die Kündigungsfrist abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

  • In der Probezeit beträgt sie 7 Kalendertage.
  • Im ersten Anstellungsjahr ist sie 1 Monat, jeweils auf das Monatsende.
  • Vom zweiten bis zum neunten Anstellungsjahr beträgt sie 2 Monate, jeweils auf das Monatsende.
  • Ab dem zehnten Anstellungsjahr sind es 3 Monate, jeweils auf das Monatsende.

Es ist wichtig zu beachten, dass dies Mindestfristen sind. Verträge über Gewerkschaften oder einzeln ausgehandelte Arbeitsverträge können längere Fristen vorsehen. Die Kündigungsfrist kann also im Arbeitsvertrag auch individuell definiert sein. Dann gilt die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist.

Wie muss ich kündigen?

Grundsätzlich bestehen in der Schweiz keine Vorschriften oder Gesetze dazu, in welcher Form man die Kündigung überbringen soll. Es kann schriftlich, per eingeschriebener Briefpost, mündlich, per E-Mail oder via SMS geschehen. In der Regel ist allerdings im Arbeitsvertrag festgehalten, welche Form die Kündigung haben muss.

Aus Gründen der Beweisbarkeit empfiehlt es sich in jedem Fall, sich die Kündigung schriftlich bestätigen zu lassen oder sie per Einschreiben zu schicken.

Was muss in der Kündigung drinstehen?

Grundsätzlich müssen die Kündigungsabsicht, die einreichende Person sowie der adressierte Arbeitgeber klar ersichtlich sein. Im Folgenden finden Sie beispielhaft eine Kündigungsvorlage.

Wem muss ich das Kündigungsschreiben überreichen?

Das kommt sehr auf die Unternehmung an. Oft ist die Kündigung an den / die direkte:n Vorgesetzte:n zu richten. Manchmal ist es aber auch üblich, dass man sich für alle Personalbelange an den Leiter, die Leiterin des HR wendet. Das variiert je nach Regelung und Grösse der Firma. Oftmals lohnt es sich auch, das direkte Gespräch zu suchen, die Kündigung persönlich zu überreichen und den / die Vorgesetzte:n darüber zu informieren, dass die schriftliche Kündigung in den nächsten Tagen eintreffen wird. Das hängt vom Einvernehmen mit den Vorgesetzten ab sowie davon, wie lange man schon in der Firma tätig gewesen ist.

Was gibt es weiter zu beachten bei der Kündigung?

Damit Sie im Kündigungsgespräch mit Ihrer / Ihrem Vorgesetzten nichts Wichtiges vergessen, stellen Sie sich am besten eine Checkliste mit allen zu besprechenden Punkten zusammen. Sie sollten mit Ihrem /Ihrer Chef:in klären: Durch wen und wann werden die Kolleg:innen über Ihren Weggang aus dem Unternehmen informiert? So beugen Sie unnötigen Gerüchten und Tratsch vor. Besprechen Sie im zudem, wie Ihre letzten Wochen im Unternehmen aussehen werden? Was ist bei der Übergabe Ihres Arbeitsbereichs zu beachten; ist ein Nachfolger, eine Nachfolgerin einzuarbeiten? Wichtig ist auch das Arbeitszeugnis. Verlangen Sie rechtzeitig ein Arbeitszeugnis und prüfen Sie dieses genau. Klären Sie auch noch ab, ob Sie noch Ferientage zugute haben und wann Sie diese beziehen können.

Haben Sie schon gekündigt und noch keinen neuen Job? Dann geht es hier zu allen offenen Stellen der Schweiz

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