Kündigung: So können Sie Ihre Überstunden ausbezahlt bekommen

Veröffentlicht am: 10.02.2025Kategorie: Allgemein

Durch verschiedene Gründe sammeln sich oft über die Zeit zahlreiche Überstunden an. Doch was passiert mit diesen, wenn das Arbeitsverhältnis endet? Und wie stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Überstunden auch ausbezahlt bekommen? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen alles dazu.

Überstunden oder Überzeit: Was ist der Unterschied?

Zunächst ist es wichtig, zwischen Überstunden und Überzeit zu unterscheiden. Überstunden entstehen, wenn Sie mehr arbeiten, als in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt ist. Überzeit hingegen bezieht sich auf Arbeitszeiten, die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinausgehen. In der Schweiz liegt diese beispielsweise bei 45 Stunden pro Woche für die meisten Arbeitnehmenden.

Beide Arten von Mehrarbeit können unter bestimmten Voraussetzungen kompensiert oder ausbezahlt werden. Die genaue Regelung dazu finden Sie grösstenteils in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einer allfälligen Betriebsvereinbarung.

Wann müssen Überstunden ausbezahlt werden?

Gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR) haben Arbeitnehmende grundsätzlich Anspruch darauf, ihre geleisteten Überstunden ausbezahlt zu bekommen, wenn diese nicht durch Freizeit kompensiert wurden. Wichtig dabei:

  • Schriftliche Vereinbarungen: In vielen Arbeitsverträgen ist festgelegt, dass Überstunden mit dem regulären Lohn abgegolten sind. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine separate Vergütung.
  • Zuschlag: Wenn nichts anderes geregelt ist, müssen Überstunden mit einem Zuschlag von 25% vergütet werden.
  • Nachweis: Arbeitnehmende müssen ihre Überstunden belegen können. Eine saubere Arbeitszeiterfassung ist daher entscheidend.

Besonderheiten bei der Kündigung

Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird, stellt sich die Frage, was mit offenen Überstunden passiert. Grundsätzlich gilt:

  • Anspruch auf Auszahlung: Offene Überstunden, die bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht kompensiert wurden, müssen ausbezahlt werden.
  • Freizeitausgleich während der Kündigungsfrist: In Absprache mit dem Arbeitgeber können Sie Ihre Überstunden vor dem letzten Arbeitstag abbauen.
  • Ablehnung des Freizeitausgleichs: Sollte der Arbeitgeber dies verweigern, bleibt Ihnen der Anspruch auf Auszahlung erhalten.

Wie setzen Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durch?

Um sicherzustellen, dass Ihre Überstunden korrekt vergütet werden, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Dokumentation: Halten Sie Ihre geleisteten Überstunden genau fest. Notieren Sie Datum, Dauer und Grund der Mehrarbeit.
  2. Kommunikation: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber regelmässig über den Stand Ihrer Überstunden.
  3. Vertragliche Abmachung prüfen: Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag und klären Sie, welche Regelungen für Überstunden gelten.
  4. Rechtliche Beratung: Bei Streitigkeiten kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen oder sich an eine Arbeitnehmervertretung zu wenden.

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