Kündigen oder Vertrag auflösen?
Die Entscheidung, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, ist oft nicht leicht und mit vielen Überlegungen verbunden. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: die einseitige Kündigung oder die einvernehmliche Vertragsauflösung durch einen Aufhebungsvertrag. Doch welcher Weg ist für Sie der richtige? Schauen wir uns die Unterschiede sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile genauer an.
Kündigung: Der klassische Weg
Bei einer Kündigung spricht eine Partei – entweder Sie als Arbeitnehmer:in oder der Arbeitgeber – die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus. Dabei müssen die vertraglich oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen und -termine eingehalten werden.
Wichtig zu wissen: Eine Kündigung ist auch dann gültig, wenn die andere Partei nicht einverstanden ist. Sobald die Kündigung zur Kenntnis genommen wurde, entfaltet sie ihre Wirkung.
Aufhebungsvertrag: Die einvernehmliche Lösung
Ein Aufhebungsvertrag auf der anderen Seite basiert auf dem gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien. Hierbei einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen darauf, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden, ohne die üblichen Kündigungsfristen einhalten zu müssen. Diese Flexibilität kann für beide Seiten Vorteile bieten.
Wann ist welcher Weg sinnvoll?
- Kündigung: Wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchten und die vertraglichen Kündigungsfristen kein Problem darstellen, ist die klassische Kündigung der übliche Weg. Sie bietet Klarheit und ist rechtlich eindeutig geregelt.
- Ein Aufhebungsvertrag: Ist besonders dann sinnvoll, wenn beide Parteien das Arbeitsverhältnis früher als vorgesehen beenden möchten. Beispielsweise, wenn Sie eine neue Stelle antreten oder der Arbeitgeber eine schnelle Nachfolgeregelung anstrebt. Ein Aufhebungsvertrag kann auch helfen, Konflikte einvernehmlich zu lösen und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Worauf sollten Sie bei einem Aufhebungsvertrag achten?
Freiwilligkeit: Ein Aufhebungsvertrag muss von beiden Seiten freiwillig und ohne Druck zustande kommen. Sie sollten ausreichend Bedenkzeit erhalten und den Vertrag nicht übereilt unterschreiben.
Achten Sie darauf, dass alle wichtigen Punkte im Vertrag enthalten sind:
- Beendigungsdatum
- Eine mögliche Abfindung
- Die Regelung von Restferien und Überstunden
- Die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses
Wichtig – Folgen für die Arbeitslosenversicherung: Beachten Sie, dass ein Aufhebungsvertrag von der Arbeitslosenversicherung wie eine Eigenkündigung gewertet wird, was zu einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld führt. Diese Sperrfrist beträgt bis zu 60 Tage, abhängig von den individuellen Umständen.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Falls der Aufhebungsvertrag aus wichtigen Gründen abgeschlossen wurde – etwa aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen mit ärztlichem Nachweis oder unzumutbarer Arbeitsbedingungen wie Diskriminierung, entfällt die Sperrfrist.
Erfahren Sie genaueres über Kündigung und die Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung, einschliesslich möglicher Sperrfristen.
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