Arbeitszeugnis - Do’s und Don’ts

Veröffentlicht am: 16.05.2023

Ein Arbeitszeugnis ist nicht nur ein formelles Dokument, das den Abschluss eines Arbeitsverhältnisses bestätigt. Es ist auch ein wichtiges Referenzdokument, das potenziellen Arbeitgebern einen Einblick in Ihre Fähigkeiten und Leistungen gibt. Ein gutes Arbeitszeugnis kann Ihnen helfen, neue berufliche Chancen zu ergreifen, während ein schlechtes Zeugnis Ihre Karriereaussichten beeinträchtigen kann. Deshalb ist es entscheidend, die Do's und Don'ts bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses zu kennen und zu befolgen.

Ihr Arbeitszeugnis kann entweder kurz oder ausführlich beschrieben werden, je nachdem ob es ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis ist. In beiden Fällen sollten jedoch  bestimmte Daten enthalten sein:

  • Personalien 
  • Dauer der Anstellung
  • ausgeübte Funktionen im Unternehmen

Liegt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vor, sind ebenso Angaben über Ihre Leistung und Ihr Verhalten während Ihrer Arbeit im jeweiligen Unternehmen vorhanden. Dabei gibt es jedoch bestimmte rechtliche Vorgaben, die zu beachten sind. Im schlimmsten Fall könnte Ihrem/ Ihrer Arbeitgeber:in sonst eine Klage drohen bezüglich des ausgestellten Zeugnisses.

Was dürfen Sie als Arbeitnehmer:in?

Als Arbeitnehmer:in haben Sie gewisse Rechte. Das Recht auf eine Ausstellung Ihres Arbeitszeugnis haben Sie schon nach einem kurzen Arbeitsverhältnis. Nach einer Tätigkeit von mindestens sechs Wochen im Unternehmen können Sie Ihren/ Ihre Arbeitgeber:in um die Ausstellung eines solchen Dokuments bitten, vorausgesetzt Sie kündigen oder werden gekündigt. Ebenso haben Sie nach Ihrer Kündigung ca. drei Jahre Anspruch auf Ihr Zeugnis. Sollten Sie demnach aus verschiedenen Gründen nicht sofort ein Zeugnis benötigen, sondern erst nach einem Jahr, können Sie dies bei Ihrem/ Ihrer ehemaligen Arbeitgeber:in im Nachhinein erfragen. 

Bezüglich des Formats sollte Ihr Arbeitszeugnis immer ordentlich, strukturiert und fehlerfrei sein. Sollten Fehler bezüglich Ihrer persönlichen Daten oder Leistungen auftreten, haben Sie das Recht, Ihren/ Ihre Arbeitgeber:in darauf hinzuweisen und um eine Überarbeitung zu bitten.

Zudem ist es gängig, dass Sie Ihr Arbeitszeugnis in Papierform erhalten. Es steht Ihnen allerdings zu, dieses einzuscannen und als PDF-Datei für weitere Bewerbungen online zu verschicken.

Was darf Ihr/ Ihre Arbeitgeber:in nicht?

Neben Ihren Rechten, hat Ihr/ Ihre Arbeitgeber:in gewisse Pflichten, die er/ sie befolgen sollte. So muss er/ sie Ihr Zeugnis stets im Fliesstext formulieren, gerade wenn ein qualifiziertes Zeugnis vorliegt. Ebenso muss er/ sie das Zeugnis in der Sprache des Betriebs verfassen. Sollten Sie das Zeugnis jedoch in einer anderen Sprache benötigen, sind Sie selbst dazu angehalten oder verantwortlich, um es zu übersetzen. Betreffend Ihrer persönlichen Daten, darf Ihr/ Ihre Arbeitgeber:in zudem keine Auskunft über Ihre Religion, Ethnie oder Partei geben. Ausserdem sollte die Unterschrift Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Arbeitgeberin immer handschriftlich und von mindestens einer höhergestellten Person erfolgen. Dementsprechend darf Ihr Arbeitszeugnis nicht von Ihren Mitarbeitenden geschrieben oder unterschrieben werden. 

Im Falle einer Kündigung aufgrund einer Krankheit darf dies von Ihrem/ Ihrer Arbeitgeber:in in Ihrem Arbeitszeugnis nicht erwähnt oder  detailliert beschrieben werden.

In Bezug auf den Inhalt hat Ihr/ Ihre Arbeitgeber:in eine sehr wichtige Regel zu beachten, die “Wohlwollenspflicht”. Diese besagt, dass Ihr Arbeitszeugnis stets wohlwollend, objektiv und wahrheitsgemäss formuliert werden muss. Demnach darf es keine subjektive Wertung Ihrer Tätigkeiten oder Ihrer Persönlichkeit enthalten. Auch sollten Ihre Tätigkeiten im Betrieb klar und ausführlich definiert worden sein. Dennoch muss Ihr/ Ihre Arbeitgeber:in darauf achten, keine negativen Vorkommnisse zu beschreiben. Es kommt jedoch immer noch vor, dass Arbeitgebende Codes verwenden, mit denen Sie auf negative Aspekte Ihres Verhaltens hinweisen möchten. Diese Codes sind jedoch nicht erlaubt. Achten Sie also auf Formulierungen wie war stets bemüht oder waren befriedigend und bitten Sie Ihren/ Ihre Arbeitgeber:in um eine Überarbeitung in solchen Fällen.

Ihr Arbeitszeugnis sollte ein verlässliches Dokument für Ihren beruflichen Karriereweg und demnach stets korrekt formuliert sein. Prüfen Sie darum immer Ihr Zeugnis nach Erhalt und klären Sie Unstimmigkeiten mit Ihrem/ Ihrer Vorgesetzten. Dann sollte Ihnen für ein glänzendes Zeugnis nichts mehr im Weg stehen. 

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