6 verschiedene Arbeitsvertragsformen
Die Schweizer Arbeitswelt zeichnet sich durch eine Vielfalt von Arbeitsvertragsformen aus, die es Arbeitgebern und Arbeitnehmer:innen ermöglicht, die für sie am besten geeignete Lösung zu finden. Im Folgenden werden sechs spezifische Arbeitsvertragsformen näher betrachtet, ihre Merkmale erläutert und ihre Bedeutung dargestellt.
Einzelarbeitsvertrag
Ein Einzelarbeitsvertrag (EAV) ist eine individuelle Vereinbarung zwischen einer arbeitnehmenden Person und einer arbeitgebenden Person, in der die Form und Bedingungen des Arbeitsverhältnisses festgelegt werden. Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, muss aber den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Nach dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR) verpflichtet sich die arbeitnehmende Person dazu, für den Arbeitgeber zu arbeiten, während der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, den Lohn zu zahlen. Damit ein Vertrag rechtsgültig ist, müssen beide Parteien handlungsfähig und einverstanden sein, der Vertragsinhalt darf keine gesetzlichen Verbote verletzen und die entsprechenden Formvorschriften müssen eingehalten werden. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist der Vertrag ungültig.
Gesamtarbeitsvertrag
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen in der Schweiz. Es gibt rund 1'400 solcher Verträge, die oftmals bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne bieten als Einzelarbeitsverträge. Sie regeln Details zu Ferien, Arbeitszeiten, Löhnen und Sozialleistungen. GAVs gelten in der Regel fürMitglieder der beteiligten Arbeitnehmerorganisationen (v.a. Gewerkschaften), können aber auch auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden. Ein Beispiel aus der Callcenter-Branche zeigt, inwiefern GAVs oft bessere Bedingungen bieten, etwa durch wöchentliche Höchstarbeitszeiten, Mindestlöhne und Sonderleistungen. GAVs haben einen normativen Teil mit Mindestarbeitsbedingungen und einen schuldrechtlichen Teil, der die Rechte und Pflichten der Parteien regelt.
Normalarbeitsvertrag
Der Normalarbeitsvertrag (NAV) ist ein behördlicher Erlass für Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag wie Landwirtschaft, Hauswirtschaft und Gesundheitswesen. Er regelt die vertraglichen Aspekte, soweit der Einzelarbeitsvertrag nichts anderes vorsieht. Die NAVs gelten in mehreren Kantonen und werden vom Bundesrat oder von der Kantonsregierung erlassen. Die Bestimmungen des NAV können geändert werden, sofern im betreffenden Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Bundesweite NAVs bestehen etwa für Assistenzärzt:innen, Erziehungspersonal, Heim- und Internatsangestellte sowie Pflegepersonal.
Lehrvertrag
Der Lehrvertrag ist die Grundlage eines Lehrverhältnisses und bedarf der Schriftform sowie der behördlichen Genehmigung. Er regelt die Ausbildungs- und Arbeitsverpflichtungen für die Auszubildenden und den Betrieb. Der Vertrag ist für verschiedene Ausbildungsberufe standardisiert und beinhaltet Aspekte wie Art der Ausbildung, Dauer, Lohn, Probezeit, Arbeitszeit und Ferien. Nach Unterzeichnung und Genehmigung ist der Vertrag bindend und kann nicht mehr geändert werden. Klare Kommunikation und Verständigung beider Seiten vor der Unterzeichnung sind daher entscheidend.
Handelsreisendenvertrag
Der Handelsreisendenvertrag regelt die Tätigkeit einer handelsreisenden Person, welche ausserhalb der Geschäftsräume seines Arbeitgebers gegen Entgelt Geschäfte vermittelt oder abschliesst. Die Vereinbarung erfordert einen schriftlichen Vertrag und stellt sicher, dass die Tätigkeit auf das Zustandekommen von Geschäften ausgerichtet ist. Die Vergütung kann aus einem festen Gehalt, einer Provision oder einer Mischung aus beidem bestehen, wobei eine angemessener Fix-Lohn das Einkommen sichert. Die Berichterstattung über die Tätigkeit ist ebenfalls Gegenstand der Vereinbarung.
Heimarbeitsvertrag
Der Heimarbeitsvertrag regelt die Arbeit von zu Hause aus. Der Arbeitgeber gibt die Regeln, zum Beispiel die Tarife, schriftlich bekannt. In Begleitpapieren oder in einem Arbeitsbuch werden die Einzelheiten des Auftrags festgehalten. Gemäss dem Obligationenrecht müssen diese Angaben bei jeder Auftragserteilung gemacht werden, es sei denn, die Bedingungen sind für jeden Auftrag gleich. Der Heimarbeitsvertrag regelt die Tätigkeit, die Probezeit, die Pflichten, den Lohn, die Ferien, die Kündigung sowie andere Beschäftigungen.
Fazit
Die Schweizer Arbeitswelt bietet verschiedene Arbeitsvertragsformen, um Bedürfnissen von Arbeitgebern und Arbeitnehmer:innen zu entsprechen. Sechs spezifische Formen wurden in diesem Artikel genauer beleuchtet. Diese bieten unterschiedliche Regelungen für Arbeitsbedingungen und Verpflichtungen.
Nutzen Sie die Checkliste für Arbeitsverträge, um eine umfassende Übersicht zu erhalten und Verträge effektiver überprüfen zu können.